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Förderaufruf 2021/22 stärkt im Wettbewerb mit dem Onlinehandel

Die Landesregierung möchte erreichen, dass der stationäre Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen die Chancen der Digitalisierung konsequent nutzt und im zunehmenden Wettbewerb – insbesondere mit dem Onlinehandel – gestärkt wird.

Der Unterstützungsbedarf in der Branche ist weiterhin groß. Viele Händlerinnen und Händler können notwendige Digitalisierungsschritte nur schwer allein finanzieren. 
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen startet daher zur Unterstützung des stationären Einzelhandels einen weiteren Förderaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken – NRW-Digitalzuschuss Handel“.

Das Förderprogramm wendet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel. Antragstellende können jeweils eine Maßnahme auswählen, um das Geschäftsmodell unter Berücksichtigung von Digitalisierungsansätzen weiterzuentwickeln. Die Förderhöhe ist auf maximal 2.000 € begrenzt.

Es kann gefördert werden in folgenden Bereichen:

  • Software-Lizenzen / Digitale Tools
  • Ausstattung zur Produktfotografie
  • Digitale Hardware am Point of Sale
  • Abholstation
  • Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme
  • Weiterbildungsmaßnahmen

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