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Neue Coronaschutzverordnung ab 16. Januar 2022

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung erneut angepasst. Die Änderungen betreffen vor allem die Testpflicht bei Angeboten unter 2G-Plus-Bedingungen (z. B. Gastronomie & Freizeitsektor).

Diese Personen müssen nun keinen Test mehr bei 2G-Plus angeboten vorlegen: 

  • Personen,die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die sogenannte „Booster-Impfung“)
  • Personen, die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sogenannte „frisch Geimpfte“,
  • Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben
  • Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist, sogenannte „frisch Genesene“.

Die neuen Bestimmungen sind hier vom Land NRW zusammengefasst:

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