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Überbrückungshilfe III fördert jetzt Eigenkapitalzuschuss

Während der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen nach wie vor von Umsatzeinbußen und Schließungen betroffen. Um Unternehmen weiterhin zu unterstützen, wird die Überbrückungshilfe III erneut in ihrem Umfang und Konditionen verbessert. Unternehmen, die mindestens 3 Monate seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 % erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Dieser Eigenkapitalzuschuss soll zur Substanzstärkung beitragen und beträgt bis zu 40% des Betrags, den Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten erstattet bekommen. Zudem wird die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die Umsatzeinbrüche von mehr als 70% erleiden, auf bis zu 100 % erhöht.
Einen Überblick aller Änderungen im Überbrückungshilfe III-Verfahren finden Sie HIER !


Ansprechpartner*innen bei der EN-Agentur

Tel.: 02324 5648 – 0
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Maßnahmen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Virus COVID19.


Überbrückungshilfe III (Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021)

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