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Verlängerung der aktuellen Corona-Schutzverordnung bis zum 28. März 2021

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert. Es gilt weiterhin das Gebot der Vorsicht. Ein Konzept mit meheren Öffnungsschritten sorgt für Planungssicherheit und Klarheit für die kommenden Wochen. Die festgelegten Öffnungsschritte orientieren sich grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz.

  • Die Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben zu einem deutlichen Rückgang der Neuinfektionen geführt. Gleichzeitig breiten sich jedoch Mutationen des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus.
  • Bund und Länder haben die geltende Corona-Schutzverordnung grundsätzlich bis zum 28. März 2021 verlängert. 
  • Kontaktbeschränkungen sind weiter notwendig. Die Möglichkeit für private Treffen wird aber erweitert.
  • Bund und Länder haben gemeinsam eine sichere  Öffnungsstrategie vereinbart. Lesen Sie hier einen Bericht zu den Beschlüssen vom Land NRW.
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