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Wichtige Infos für Händler*innen

#ÜBERBRÜCKUNGSHILFE #FÖRDERPROGRAMM #DIGITALISIERUNG #EINZELHANDEL

Vor paar Wochen hat die Bundesregierung bereits darüber informiert, dass Unternehmen die bedingt durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, auch in den kommenden 3 Monaten finanzielle Unterstützung in Form von Fixkosten-Zuschüssen beantragen können.
Steuerberater, mit deren Hilfe der Antrag für die Überbrückungshilfe gestellt werden muss, können sich im Portal mittlerweile registrieren. Im Laufe des Tages soll heute die Antragstellung dann auch möglich sein.

Die Zuschusshöhe erfolgt gestaffelt:

  • Unternehmen die, einen Umsatzeinbruch von mehr als 70% nachweisen können, erhalten eine 80%-ige Erstattung der anfallenden Fixkosten
  • Unternehmen die, einen Umsatzeinbruch zwischen 50% – 70% nachweisen können, erhalten eine 50%-ige Erstattung der anfallenden Fixkosten
  • Unternehmen die, einen Umsatzeinbruch zwischen 40% – 50% nachweisen können, erhalten eine 40%-ige Erstattung der anfallenden Fixkosten

Weitere Informationen finden Sie HIER!

Zudem ist auch das Programm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ gestartet. Solo-Selbstständige und Freiberufler können, für maximal drei Monate, eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat erhalten. Auch dieses Programm kann heute im Laufe des Tages online beantragt werden. Informationen dazu finden Sie HIER!

Die IHK NRW hat einen Online-Rechner zur Berechnung der Höhe des Anspruchs aus der Überbrückungshilfe frei zur Verfügung gestellt.

Tipps

Förderprogramm: Digitalisierung im Einzelhandel

Der Einzelhandel/Ihre Branche gehört ohne jeden Zweifel zu den durch Corona stark betroffenen Branchen. Daher bietet das Land NRW kurzfristig schnelle Hilfe für Einzelhandelsunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten an. Die Förderquote für Vorhaben um das Thema der Digitalisierung beträgt 90%!
Weitere Infos über dieses Förderprogramm erhalten Sie hier.

Förderfähig sind externe Beratungsleistungen aber auch die notwendige Hardware für die Digitalisierungsprozesse. Sie müssen allerdings schnell sein: Anträge müssen bis zum 30. August beim Projektträger eingegangen sein!  

Das Digitale Zentrum Mittelstand (DZM) des Kreis Soest lädt daher am: Donnerstag, 16. Juli 2020 um 8:00 Uhr zu einer Online-Veranstaltung „Digitalisierung im Einzelhandel“ ein. So erhalten Sie kurzfristig alle wichtigen Infos, damit Sie erfolgreich einen Antrag stellen können.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Mut, Gesundheit und Erfolg!

Ihre EN-Agentur

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